TEilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Jeder Teilnehmer der Versteigerung akzeptiert die Teilnahmebedingungen. Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Insbesondere Minderjährigen ist die Teilnahme nicht gestattet.

Teilnahmeregeln

Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein oder mehrere Gebote abgeben. Das jeweilige stellt den rechtsverbindlichen Betrag dar, den der Bieter bereit ist, für den Artikel zu bezahlen und ist ein Angebot auf Erteilung des Zuschlags. Er ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt.

Die Teilnehmer können ihr schriftliches Gebot per Kommentar unter der jeweiligen Auktion abgeben. Es werden nur Gebote in der Währung Euro berücksichtigt. Der Bieter kann seine Gebote innerhalb der  jeweils angegebenen Laufzeit der Versteigerung abgeben. Gebote, die erst nach Ende der Laufzeit der Versteigerung eintreffen, können nicht berücksichtigt werden. Maßgeblich ist die System-Uhrzeit des Kommentars. Der Anbieter kann keinesfalls für eine verzögerte Zustellung eines Gebots verantwortlich gemacht werden. 

Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Gebot nach Ablauf der Versteigerungslaufzeit das höchste allein stehende Gebot darstellt. Kann kein höchstes allein stehendes Gebot ermittelt werden, entscheidet über den Zuschlag ein Losverfahren. Dabei erhält der erstgezogene Bieter den Zuschlag. Voraussetzung für den Zuschlag ist die Abgabe eines Gebotes, welches das ausgewiesene Mindestgebot übertrifft

Die Durchführung der jeweiligen Auktion erfolgt durch das Superhelden-Team.

Zwischen dem Höchstbietenden und dem Superhelden-Team kommt ein Vertrag über den Erwerb des Auktionsgegenstandes gegen eine Spende in Höhe des Betrages zustande, der dem Gebot des Höchstbietenden bei Zuschlag entspricht.

Dem Höchstbietenden wird durch E-Mail mitgeteilt, dass er den Zuschlag erhalten hat. Nach Mitteilung der Zahlungsmodalitäten durch den Anbieter hat der Ersteigerer den Gebotsbetrag sowie ggf. angegebene Versandkosten innerhalb von zehn Tagen zu entrichten. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird Zug um Zug gegen Bezahlung und Übergabe der Sache übertragen.

Ansprüche wegen eines Sachmangels oder eines Mangels im Recht sind ausgeschlossen. Der Ausschluss betrifft nicht Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden und wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

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